Beitragsordnung

Beitragsordnung ab 01.01.2025

Hersteller: 3.1.1. handelsrechtlich selbständige Unternehmen die eine regelmäßige Geschäftstätigkeit auf dem Gebiete der Stahlschornsteintechnik, nämlich Konstruktion, Herstellung und Montage von Stahlschornsteinen, in ihrem Betrieb ausüben und nachweislich die Gütekriterien der RAL-Umschriften: Stahlschornsteine, Türme und Masten, geschweißte Luft- und Abgasanlagen, Tragmastkonstruktionen und Stahltragkonstruktionen erfüllen.
Aufnahmegebühr (Aufwandsentschädigung für den Vorstand) einmalig 500,00
Mitgliedsbeitrag    (Aufwandsentschädigungen für den Vorstand) jährlich 200,00
Teilnahme an der Arbeitskreissitzung: Richtlinien jährlich 60,00
Mitgliedsbeitrag für die Internetseite jährlich 60,00
Mitgliedsbeitrag für die Fotoshow jährlich 60,00
Mitgliedsbeitrag für die Internetseite Mein Verein jährlich 60,00
Richtlinieneintrag als Unternehmen mit Kompetenznachweis pro Richtlinie jährlich 10,00
Unternehmenslink jährlich 60,00
     
Hersteller: 3.1.2 handelsrechtlich selbständige Unternehmen die eine regelmäßige Geschäftstätigkeit auf dem Gebiete der Stahlschornsteintechnik, nämlich Konstruktion, Herstellung und Montage von Stahlschornsteinen, in ihrem Betrieb ausüben und die Gütekriterien der RAL-Umschriften: Stahlschornsteine, Türme und Masten, geschweißte Luft- und Abgasanlagen, Tragmastkonstruktionen und Stahltragkonstruktionen erfüllen können, aber nicht nachweisen wollen.
Aufnahmegebühr (Aufwandentschädigung für den Vorstand) einmalig 500,00
Mitgliedsbeitrag   (Aufwandsentschädigung für den Vorstand) jährlich 200,00
Teilnahme an der Arbeitskreissitzung: Richtlinien jährlich 60,00
Mitgliedsbeitrag für die Internetseite jährlich 60,00
Mitgliedsbeitrag für die Fotoshow jährlich 60,00
Mitgliedsbeitrag für die Internetseite Mein Verein jährlich 60,00
Unternehmenslink jährlich 60,00
     
Mitglieder 3.2.1. natürliche und juristische Personen, die die Ziele und Aufgaben des Vereins fördern, aber nicht die Voraussetzungen nach § 3.1. besitzen.
Aufnahmegebühr (Aufwandsentschädigung für den Vorstand) einmalig 500,00
Mitgliedsbeitrag   (Aufwandsentschädigung für den Vorstand) jährlich 200,00
Teilnahme an der Arbeitskreissitzung: Richtlinien jährlich 60,00
Mitgliedsbeitrag für die Internetseite jährlich 60,00
Mitgliedsbeitrag für die Fotoshow mit Unternehmensnamen oder Unternehmenslogo jährlich 60,00
Mitgliedsbeitrag für die Internetseite Mein Verein Jährlich 60,00
Unternehmenslink jährlich 60,00
     
Mitglieder 3.2.2. handelsrechtlich selbständige Unternehmen die eine regelmäßige Geschäftstätigkeit auf dem Gebiet der Konstruktion und Herstellung von Komponenten für Stahlschornsteine, Abgasführungen und Abgasbehandlung ausüben.
Aufnahmegebühr (Aufwandsentschädigung für den Vorstand) einmalig 500,00
Mitgliedsbeitrag   (Aufwandsentschädigung für den Vorstand) jährlich 200,00
Teilnahme an der Arbeitskreissitzung: Richtlinien jährlich 60,00
Mitgliedsbeitrag für die Internetseite jährlich 60,00
Mitgliedsbeitrag für die Fotoshow mit Unternehmensnamen oder Unternehmenslogo jährlich 60,00
Mitgliedsbeitrag für die Internetseite Mein Verein jährlich 60,00
Unternehmenslink jährlich 60,00
     
Mitglieder 3.2.3. Ingenieurbüros, die sich mit der Planung und/oder Prüfung von Stahlschornsteinanlagen und der Komponenten befassen.
Aufnahmegebühr (Aufwandentschädigung für den Vorstand) einmalig 500,00
Mitgliedsbeitrag (Aufwandsentschädigung für den Vorstand) jährlich 200,00
Teilnahme an der Arbeitskreissitzung: Richtlinien jährlich 60,00
Mitgliedsbeitrag für die Internetseite jährlich 60,00
Mitgliedsbeitrag für die Fotoshow mit Unternehmensnamen oder Unternehmenslogo jährlich 60,00
Mitgliedsbeitrag für die Internetseite Mein Verein jährlich 60,00
Unternehmenslink jährlich 60,00
     
Die Verbandsanerkannten Sachverständigen können ausschließlich als natürliche Personen aufgenommen werden, da der Sachverständigennachweis auf den Namen der Personen ausgestellt sind. Die Mitgliedsbeiträge nach 3.2.1 für natürliche Personen gelten für die Sachverständigen.    
Mitgliedsbeitrag für Richtlinieneintrag als Verbandsanerkannten Sachverständigen für Inspektionen an Stahlschornsteine, Systemabgasanlagen, Türme und Masten pro Richtlinie jährlich 10,00
     
Der Erfahrungsaustausch findet Abend während des Abendessen statt.    
     
Gäste jährlich 120,00
Beratung durch den Vorstand €/Stunde 90,00
alle Preise + 19 % MWST
Zahlung entsprechend Vereinssatzung

Beitragsordnung bis 31.12.2024

Hersteller: 3.1.1. handelsrechtlich selbständige Unternehmen die eine regelmäßige Geschäftstätigkeit auf dem Gebiete der Stahlschornsteintechnik, nämlich Konstruktion, Herstellung und Montage von Stahlschornsteinen, in ihrem Betrieb ausüben und nachweislich die Gütekriterien der RAL-Umschriften: Stahlschornsteine, Türme und Masten, geschweißte Luft- und Abgasanlagen, Tragmastkonstruktionen und Stahltragkonstruktionen erfüllen.
Aufnahmegebühr (Aufwandsentschädigung für den Vorstand) einmalig 500,00
Mitgliedsbeitrag    (Aufwandsentschädigungen für den Vorstand) jährlich 200,00
Tagungspauschale pro Person für die Mitgliederversammlung mit Abendessen und alkoholfreie Getränke jährlich 150,00
Teilnahme an der Arbeitskreissitzung: Richtlinien jährlich 60,00
Mitgliedsbeitrag für die Internetseite jährlich 60,00
Mitgliedsbeitrag für die Fotoshow jährlich 60,00
Mitgliedsbeitrag für die Internetseite Mein Verein jährlich 60,00
Richtlinieneintrag als Unternehmen mit Kompetenznachweis pro Richtlinie jährlich 10,00

Richtlinie pro Seite

Die Einnahmen aus Richtlinien erhalten die Verfasser. Die Einnahmen aus der Werbung (Anhang A) der Industrie-Verband Stahlschornsteine e. V.

jährlich 5,50
Unternehmenslink jährlich 60,00
     
Hersteller: 3.1.2 handelsrechtlich selbständige Unternehmen die eine regelmäßige Geschäftstätigkeit auf dem Gebiete der Stahlschornsteintechnik, nämlich Konstruktion, Herstellung und Montage von Stahlschornsteinen, in ihrem Betrieb ausüben und die Gütekriterien der RAL-Umschriften: Stahlschornsteine, Türme und Masten, geschweißte Luft- und Abgasanlagen, Tragmastkonstruktionen und Stahltragkonstruktionen erfüllen können, aber nicht nachweisen wollen.
Aufnahmegebühr (Aufwandentschädigung für den Vorstand) einmalig 500,00
Mitgliedsbeitrag   (Aufwandsentschädigung für den Vorstand) jährlich 200,00

Tagungspauschale pro Person für die Mitgliederversammlung

mit Abendessen und alkoholfreie Getränke

jährlich 150,00
Teilnahme an der Arbeitskreissitzung: Richtlinien jährlich 60,00
Mitgliedsbeitrag für die Internetseite jährlich 60,00
Mitgliedsbeitrag für die Fotoshow jährlich 60,00
Mitgliedsbeitrag für die Internetseite Mein Verein jährlich 60,00
Unternehmenslink jährlich 60,00
     
Mitglieder 3.2.1. natürliche und juristische Personen, die die Ziele und Aufgaben des Vereins fördern, aber nicht die Voraussetzungen nach § 3.1. besitzen.
Aufnahmegebühr (Aufwandsentschädigung für den Vorstand) einmalig 500,00
Mitgliedsbeitrag   (Aufwandsentschädigung für den Vorstand) jährlich 200,00
Tagungspauschale pro Person für die Mitgliederversammlung mit Abendessen und alkoholfreien Getränken jährlich 150,00
Teilnahme an der Arbeitskreissitzung: Richtlinien jährlich 60,00
Mitgliedsbeitrag für die Internetseite jährlich 60,00
Mitgliedsbeitrag für die Fotoshow mit Unternehmensnamen oder Unternehmenslogo jährlich 60,00
Mitgliedsbeitrag für die Internetseite Mein Verein Jährlich 60,00
Mitgliedsbeitrag pro Richtlinienseite jährlich 5,50
Unternehmenslink jährlich 60,00
     
Mitglieder 3.2.2. handelsrechtlich selbständige Unternehmen die eine regelmäßige Geschäftstätigkeit auf dem Gebiet der Konstruktion und Herstellung von Komponenten für Stahlschornsteine, Abgasführungen und Abgasbehandlung ausüben.
Aufnahmegebühr (Aufwandsentschädigung für den Vorstand) einmalig 500,00
Mitgliedsbeitrag   (Aufwandsentschädigung für den Vorstand) jährlich 200,00
Tagungspauschale pro Person für die Mitgliederversammlung mit Abendessen und alkoholfreien Getränken jährlich 150,00
Teilnahme an der Arbeitskreissitzung: Richtlinien jährlich 60,00
Mitgliedsbeitrag für die Internetseite jährlich 60,00
Mitgliedsbeitrag für die Fotoshow mit Unternehmensnamen oder Unternehmenslogo jährlich 60,00
Mitgliedsbeitrag für die Internetseite Mein Verein jährlich 60,00
Mitgliedsbeitrag pro Richtlinienseite jährlich 5,50
Unternehmenslink jährlich 60,00
     
Mitglieder 3.2.3. Ingenieurbüros, die sich mit der Planung und/oder Prüfung von Stahlschornsteinanlagen und der Komponenten befassen.
Aufnahmegebühr (Aufwandentschädigung für den Vorstand) einmalig 500,00
Mitgliedsbeitrag (Aufwandsentschädigung für den Vorstand) jährlich 200,00
Tagungspauschale pro Person für die Mitgliederversammlung mit Abendessen und alkoholfreien Getränken jährlich 150,00
Teilnahme an der Arbeitskreissitzung: Richtlinien jährlich 60,00
Mitgliedsbeitrag für die Internetseite jährlich 60,00
Mitgliedsbeitrag für die Fotoshow mit Unternehmensnamen oder Unternehmenslogo jährlich 60,00
Mitgliedsbeitrag für die Internetseite Mein Verein jährlich 60,00
Mitgliedsbeitrag pro Richtlinienseite jährlich 5,50
Unternehmenslink jährlich 60,00
     
Die Verbandsanerkannten Sachverständigen können ausschließlich als natürliche Personen aufgenommen werden, da der Sachverständigennachweis auf den Namen der Personen ausgestellt sind. Die Mitgliedsbeiträge nach 3.2.1 für natürliche Personen gelten für die Sachverständigen.    
Mitgliedsbeitrag für Richtlinieneintrag als Verbandsanerkannten Sachverständigen für Inspektionen an Stahlschornsteine, Systemabgasanlagen, Türme und Masten pro Richtlinie jährlich 10,00
     
Der Erfahrungsaustausch findet Abend während des Abendessen statt.    
     
Gäste jährlich 240,00
Beratung durch den Vorstand €/Stunde 90,00
alle Preise + 19 % MWST
Zahlung: Bankeinzugsermächtigung