Aufnahmeantrag

Sie oder Ihr Unternehmen möchten dem Industrie-Verband Stahlschornsteine e.V. beitreten? Laden Sie bitte das Aufnahmeformular herunter, füllen es aus und senden es an den Vorstand. Dieser steht Ihnen auch für weitere Fragen zur Verfügung.

Aufnahmeantrag für Mitglieder entsprechend Satzung: 3.1.1

handelsrechtlich selbständige Unternehmen die eine regelmäßige Geschäftstätigkeit auf dem Gebiete der Stahlschornsteintechnik, nämlich Konstruktion, Herstellung und Montage von Stahlschornsteinen, in ihrem Betrieb ausüben, und nachweislich die Gütekriterien der GGS-Umschriften erfüllen.

Aufnahmeantrag für Mitglieder entsprechend Satzung: 3.1.2

handelsrechtlich selbständige Unternehmen, die eine regelmäßige Geschäftstätigkeit auf dem Gebiete der Konstruktion und Montage von Stahlschornsteinen ausüben, sofern nachweislich sichergestellt ist, dass auch die Herstellung nach den Gütekriterien der GGS-Umschriften „Stahlschornsteine“ bzw. „Maste und Türme“ erfolgt.

Aufnahmeantrag für Mitglieder entsprechend Satzung: 3.2.1

handelsrechtlich selbständige Unternehmen, die eine regelmäßige Geschäftstätigkeit auf dem Gebiete der Konstruktion, Herstellung und Montage von Stahlschornsteinen, in ihrem Betrieb ausüben, sofern nachweislich sichergestellt ist, dass die Gütekriterien der GGS-Umschriften erfüllt werden können und durch eine Bestätigung durch ein zugelassenes Institut nachgewiesen wurde.

Aufnahmeantrag für Mitglieder entsprechend Satzung: 3.2.2

handelsrechtlich selbstständige Unternehmen die eine regelmäßige Geschäftstätigkeit auf dem Gebiete der Konstruktion und Herstellung von Komponenten für Stahlschornsteine, Abgasführungen und Abgasbehandlungen ausüben.

Aufnahmeantrag für Mitglieder entsprechend Satzung: 3.2.3

Ingenieurbüros, die sich mit der Planung und/oder Prüfung von Stahlschornsteinanlagen und der Komponenten befassen.

Aufnahmeantrag für Mitglieder entsprechend Satzung: 3.3

Firmen nach 3.1.1 und 3.1.2 können für die Dauer von maximal zwei Jahren als nichtstimmberechtigte Mitglieder aufgenommen werden.
handelsrechtlich selbständige Unternehmen die eine regelmäßige Geschäftstätigkeit auf dem Gebiete der Stahlschornsteintechnik, nämlich Konstruktion, Herstellung und Montage von Stahlschornsteinen, in ihrem Betrieb ausüben, und nachweislich die Gütekriterien der GGS-Umschriften erfüllen können.