Richtlinien

Richtlinien

Die Richtlinien gelten ausschließlich in der Originalfassung und mit dem IVS-Zeichen. Die Richtlinien verlieren ihre Gültigkeit, wenn die Richtlinien durch Dritte geändert wurden.

Die Richtlinien bestehen aus den Richtlinien und den Protokollen. Die Richtlinien und die Protokolle werden als Lizenzausgabe veröffentlicht. Die Richtlinien werden ausschließlich an Mitgliedern des Industrie-Verband Stahlschornsteine e. V. gegen eine Lizenzgebühr abgegeben. Die Richtlinien dürfen nicht weitergegeben werden.
Die Richtlinien werden mit dem Namen des Mitglieds gekennzeichnet.
Die Mitglieder haben somit alle notwendigen Texte in den Richtlinien, um die entsprechenden Protokolle der Projektdokumentationen auszuarbeiten.

Der Industrie – Verband Stahlschornsteine e. V. hat vom Beuth – Verlag das Recht bekommen, Normentexte in seinen Richtlinien zu übernehmen, deshalb erfolgt eine Teilung in die Richtlinien und den Protokollen. Der Verband gibt dieses Recht an die einzelnen Mitglieder weiter.

Mitglieder, die Richtlinien weitergegeben haben, müssen sämtliche entstandenen Kosten des Verbands übernehmen. Des Weiteren hat dieses Mitglied mindestens die Kosten für die weitergegebene Richtlinie für die nächsten 10 Jahre zu tragen.
Die Mitgliederversammlung kann eine höhere Vertragsstrafe festlegen.

Eine nicht genehmigte Werbung mit den Richtlinien wird untersagt und bei einem Vorstoß kann die Mitgliederversammlung eine Vertragsstrafe festlegen.

Die Richtlinien werden mit dem IVS-Zeichen veröffentlicht. Das IVS-Zeichen ist und bleibt Eigentum des Industrie-Verband Stahlschornsteine e. V..

Protokolle

Die Protokollrichtlinien können weitergegeben werden. Die Protokolle können die Mitglieder an ihre Kunden in der Projektdokumentation weitergeben. Der Vorstand wird auch bei den Protokollen eine Lizenzgebühr erheben.

Arbeitskreis „Richtlinien“

Die Richtlinien werden durch den Arbeitskreis jährlich auf den neusten Stand der Technik gebracht.

Vorwort

Richtlinien

Konstruktion, Errichtung und Inspektionen von Stahlschornsteinen erfolgen auf Grundlage verschiedener Normen.

DIN EN 1993 Bemessung und Konstruktion von Stahlbauten Teil 3-1: Türme, Maste und Schornsteine – Türme und Masten –

DIN EN 1993 Bemessung und Konstruktion von Stahlbauten Teil 3-2: Türme, Maste und Schornsteine – Schornsteine –

DIN EN 13084 freistehende Schornsteine – Teil 1: Allgemeine Anforderungen

DIN EN 13084 freistehende Schornsteine – Teil 6: Innenrohre aus Stahl

DIN EN 13084 freistehende Schornsteine – Teil 7: Produktfestlegungen für zylindrische Stahlbauteile zur Verwendung in einschaligen Stahlschornsteinen und Innenrohren aus Stahl

DIN EN 13084 freistehende Schornsteine – Teil 8: Entwurf, Bemessung und Ausführung von Tragmastkonstruktionen mit angehängten Abgasanlagen

DIN EN 13084 freistehende Industrieschornsteine Teil 9: Lebensdauermanagement – Überwachung, Inspektion, Wartung, Sanierungsmaßnahmen und Dokumentation; Notwendige Maßnahmen und Verfahren;

Stahlschornsteine

Schornstein: vertikal angeordnetes Bauwerk oder Teil eines Bauwerks, das Abgase von Feuerstätten, andere Abgase oder Fortluft in die Atmosphäre oder Zuluft leitet.

Selbsttragender Schornstein: Schornstein, dessen Tragrohr oberhalb des eingespannten Fußpunktes nicht mit anderen Bauwerken verbunden ist.

Tragrohr: konstruktive Schale für tragende Zwecke, die die Abgasführung gegen Wind schützt. Anmerkung: Das Tragrohr kann auch als Abgasführung wirken.

Einwandiger Schornstein: Schornstein, bei dem das Tragrohr gleichzeitig abgasführendes Rohr ist; es kann wärmegedämmt und / oder ausgekleidet sein

Doppelwandiger Schornstein: Schornstein mit einem äußeren Tragrohr aus Stahl und einem abgasführenden Innenrohr

Mehrzügiger Schornstein: Gruppe von zwei oder mehr Schornsteinen, deren Konstruktion miteinander verbunden sind, oder eine Gruppe von zwei oder mehr Innenrohren innerhalb eines Tragrohres.

Tragmastkonstruktion: bestehende Stahlkonstruktionen aus einem Tragmast und einem oder mehreren angehängten Satellitenrohren

Türme: freistehende, als Kragarm tragende Stahlgitterkonstruktion mit dreieckiger, quadratischer oder rechteckiger Querschnittsform mit einem oder mehreren angehängten Satellitenrohren.

Maste: freistehende Masten mit kreisförmigen oder polygonalem Vollwandquerschnitt mit einem oder mehreren angehängten Satellitenrohren.

Stahlschornstein: Schornstein mit einem Tragrohr aus Stahl

Innenrohr: die innerhalb des Tragrohrs liegende tragende Schale der Innenrohrkonstruktion

Stahlschornstein: Schornstein mit einem Tragrohr aus Stahl mit Innenrohren aus Stahl

Betonschornstein: Schornstein mit einem Tragrohr aus Beton mit Innenrohren aus Stahl

Systemabgasanlagen: Abgasanlage, die unter Verwendung kompatibler Bauteile zusammengesetzt wurde, die von einem Hersteller, der die Produkthaftung für die gesamte Abgasanlage übernimmt, bezogen oder bestimmt wurde.

Türme und Masten

Der Begriff Stahlschornsteine umfasst auch Maste und Türme aus Stahl. Ihre Konstruktion, ihr Bau und ihre Überwachung fallen ebenfalls in den Arbeitsbereich des Industrie-Verbandes Stahlschornsteine e.V.

DIN EN 1993: Bemessung und Konstruktion von Stahlbauten – Teil 3-1:
Türme, Maste und Schornsteine – Türme und Maste

1.5.2 Turm: freistehende, als Kragarm tragende Stahlgitterkonstruktion mit dreieckiger, quadratischer oder rechteckiger Querschnittsform oder freistehender Mast mit kreisförmigem oder polygonalem Vollwandquerschnitt

1.5.3 Mast: Stahlgitterkonstruktion mit dreieckiger, quadratischer oder rechteckiger Querschnittsform oder zylindrische Stahlkonstruktion, die durch in verschiedenen Höhen angeordnete und am Boden oder einem anderen Bauwerk verankerte Seile gehalten wird

DIN EN 13084 Freistehende Industrieschornsteine – Teil 9: Lebensdauermanagement – Überwachung, Inspektion, Wartung, Sanierungsmaßnahmen und Dokumentation; Notwendige Maßnahmen und Verfahren;

4.4.4.2 Besondere Bestimmungen für Stahlschornsteine

Die gleichen Punkte gelten die Inspektion und Instandhaltung von Gittermast-Strukturen.

4.4.7 Masten und vorgefertigte Elemente

Tragemasten werden wie Tragrohre als lastabtragende Strukturen verwendet. Daher gelten alle Abschnitte von 4.4.4.2.

DIN EN 13084
freistehende Schornsteine Teil 8: Entwurf, Bemessung und Ausführung von Tragmastkonstruktionen mit angehängten Abgasanlagen

DIN EN 13084
freistehende Schornsteine Teil 9: Lebensdauermanagement – Überwachung, Inspektion, Wartung, Sanierungsmaßnahmen und Dokumentation; Notwendige Maßnahmen und Verfahren

600 EU-Instandhaltungen-Stahlschornsteine
601 D-Instandhaltungen-Stahlschornsteine
602 Ö-Instandhaltungen-Stahlschornsteine
603 EU-Instandhaltung-Systemabgasanlagen
604 D-Instandhaltungen-Systemabgasanlagen
605 Ö-Instandhaltungen-Systemabgasanlagen
606 EU-Instandhaltungen-Türme und Masten
607 D-Instandhaltungen-Türme und Masten
608 Ö-Instandhaltungen-Türme und Masten
610 EU-Instandshaltungsprotokolle-Stahlschornsteine
611 D-Instandhaltungsprotokolle-Stahlschornsteine
612 Ö-Instandhaltungsprotokoll-Stahlschornsteine
613 EU-Instandhaltungsprotokoll-Systemabgasanlagen
614 D-Instandhaltungsprotokoll-Systemabgasanlagen
615 Ö-Instandhaltungsprotokolle-Systemabgasanlagen
616 EU-Instandshaltungsprotokolle-Stahlschornsteine
617 D-Instandhaltungsprotokolle-Stahlschornsteine
618 Ö-Instandhaltungsprotokoll-Stahlschornsteine
620 EU-Zustandsüberwachungen-Stahlschornsteine
621 EU-Zustandsüberwachungen-Systemabgasanlagen
622 EU-Zustandsüberwachungen-Türme und Masten
625 EU-Zustandsüberwachungsprotokoll-Stahlschornsteine
626 EU-Zustandsüberwachungsprotokoll-Systemabgasanlagen
627 EU-Zustandsüberwachungsprotokoll-Türme und Masten
630 EU-Inspektionen-Stahlschornsteine
631 EU-Inspektionen-Systemabgasanlagen
632 EU-Inspektionen-Türme und Masten
635 EU-Inspektionsprotokoll-Stahlschornsteine
636 EU-Inspektionsprotokoll-Systemabgasanlagen
637 EU-Inspektionsprotokoll-Türme und Masten
640 EU-Instandsetzungen-Stahlschornsteine
641 EU-Instandsetzungen-Systemabgasanlagen
642 EU-Instandsetzungen-Türme und Masten
645 EU-Instandsetzungsprotokoll-Stahlschornsteine
646 EU-Instandsetzungsprotokoll-Systemabgasanlagen
647 EU-Instandsetzungsprotokoll-Türme und Masten
650 EU-Häufigkeit der Inspektionen-Stahlschornsteine
651 EU-Häufigkeit der Inspektionen-Systemabgasanlagen
652 EU-Häufigkeit der Inspektionen-Türme und Masten
660 EU-Prioritätsstufen-Stahlschornsteine
661 EU-Prioritätsstufen-Systemabgasanlagen
662 EU-Prioritätsstufen-Türme und Masten
670 EU-Berechnungen der planmäßigen Lebensdauer-Stahlschornsteine
671 EU-Berechnung der planmäßigen Lebensdauer-Systemabgasanlagen
672 EU-Berechnungen der planmäßigen Lebensdauer-Türme und Masten
680 EU-Verbandsanerkannten Sachverständigen-Stahlschornsteine
681 EU-Verbandsanerkannten Sachverständigen-Systemabgasanlagen
682 EU-Verbandsanerkannten Sachverständigen-Türme und Masten
683 EU-Verbandsanerkannten Sachverständigen-Schornsteinfegermeister
690 EU-Zustandsnoten-Stahlschornsteine
691 EU-Zustandsnoten-Systemabgasanlagen
692 EU-Zustandsnoten-Masten und Türme
695 D-Flansche an zylindrischen Tragrohren mit planmäßig vorgespannten Schrauben
696 D-Flüssigkeitsschwingungsdämpfer-Inspektionen
697 D-Masseschwingungsdämpfer-Inspektionen

DIN EN 1090
Ausführung von Stahltragwerken und Aluminiumtragwerken Teil 2: Technische Regeln für die Ausführung von Stahltragwerken